Abklärung und Beratung

Behandlungspflege

- messen und kontrollieren von Blutdruck, Puls, Blutzucker
- vorbereiten und verabreichen von Medikamenten und Injektionen
- pflegen von Wunden


Grundpflege
Hilfe und Anleitung
- bei der Körperpflege
- bei der Mobilisation
- beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Ziele
- Vermeidung oder Verkürzung eines Spitalaufenthaltes
- Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit
- Austausch mit Ärzten, Therapeuten, Spitälern und Ämtern
- Bewahrung der Autonomie
- Unterstützung und Begleitung bei der Hilfe zur Selbsthilfe
 
Schweigepflicht
Ich unterstehe zeitlebens der beruflichen Schweigepflicht und beachte die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach StGB Art. 3.21
 
Kosten
Wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihnen eine ärztliche Verordnung ausstellt, können die Leistungen über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
 
Die ärztlich verordneten Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen (KLV 7 Abs. 2) und von den Wohngemeinden restfinanziert.
Der Anteil der Kunden und Kundinnen beträgt (entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsdirektionen) pro Tag:
- 8.00 Franken im Kanton Zürich
- 15.95 Franken im Kanton Schaffhausen